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Arten von Personengesellschaften - Höhe des maximalen Verlustes
Alle geschlossenen
Immobilienfonds werden als Fonds verkauft. Ganz wichtig ist es jedoch für
den Anleger, genau darauf zu achten, in welcher Rechtsform der Fonds
betrieben wird. Denn davon hängt letztendlich sein Risiko ab.
Gesellschaft
bürgerlichen Rechts (GbR)
Wenige Fonds werden in Form der GbR errichtet und vertrieben, denn die GbR
hat einen großen Nachteil für die Beteiligten an der Gesellschaft. Jeder
Gesellschafter haftet mit seinem gesamten Vermögen (auch Privatvermögen !) für alle
Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Geht also ein geschlossener
Immobilienfonds in Form der GbR Pleite, so können sich die Gläubiger an die einzelnen Gesellschafter halten und dort die
Schulden eintreiben.
Offene
Handelsgesellschaft (OHG)
Auch diese Art ist sehr selten, aber es gibt sie. Hier gilt das Gesagte
für die GbR. Bei Insolvenz haften zusätzlich alle Gesellschafter mit Ihrem
Privatvermögen.
Kommanditgesellschaft
(KG)
Die am häufigsten verbreitete Form von geschlossenen Immobilienfonds ist
die KG. Die KG hat zwei Arten von Gesellschafter, Kommanditist und
Komplementär. Der Komplementär haftet mit seinem gesamten Vermögen, der
Kommanditist riskiert nur eine Geldsumme in Höhe seiner Einlage laut
Handelsregistereintragung. Die volle Haftung des Komplementär kann
umgangen werden, wenn man eine Kapitalgesellschaft (GmbH,
Aktiengesellschaft) als Komplementär einsetzt.
Diese Kapitalgesellschaften haften auch mit ihrem ganzen Vermögen, dieses
ist jedoch begrenzt. Bei GmbHs beträgt das Vermögens mindestens 25.000 €,
bei Aktiengesellschaften mindestens 50.000 €.
Bei einer Kommanditgesellschaft mit einer GmbH als Komplementär spricht
man von einer GmbH & Co. KG. Ist der Komplementär eine Aktiengesellschaft,
spricht man von einer AG & Co. KG.
Typischerweise werden die Fondszeichner Kommanditisten, d.h. ihr höchst
möglicher Verlust ist die Höhe der Beteiligung an der
Kommanditgesellschaft. Die Höhe der Beteiligung ergibt sich aus dem
Handelsregister. Hier sollte also genauestens darauf geachtet werden, dass
die richtige Höhe der Beteiligung eingetragen wird.
Kapitalgesellschaften (GmbH, Aktiengesellschaft)
Reine Kapitalgesellschaften sind nicht geeignet für
Verlustzuweisungsgesellschaften, da bei GmbHs und Aktiengesellschaften
lediglich der Wert des Anteils (z.B. Aktienkurs) schwankt und dadurch
Kursverluste entstehen können. Der Verlust der Kapitalgesellschaft kann
hingegen nicht bei den Gesellschaftern geltend gemacht werden.
atypisch stille Beteiligung
Atypisch stille Beteiligung sind im Zusammenhang mit jeder anderen
Gesellschaftsform denkbar und nehmen immer mehr zu. Grundlegender Aufbau
ist das Vorhandensein einer Firma und eine stille Beteiligung an dieser
Firma.
Stille Beteiligung bedeutet, dass man der Firma einen Kredit (Geld) gibt
und dafür erfolgsorientiert einen ausschließlich positiven Zinssatz
bekommt. Atypisch stille Beteiligung heißt, man gibt einer Firma einen
Kredit und ist wie ein normaler Gesellschafter am Gewinn und Verlust
beteiligt.
Das maximale Risiko dieser Beteiligung liegt in der Höhe des gegebenen
Kredits.
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zum Kapitel 3
unternehmerisches Risiko
Inhaltsverzeichnis
1. Unterschied offener und geschlossener Fonds
2. Arten von Personengesellschaften - Höhe des maximalen Verlustes
3. unternehmerisches Risiko
4. Dauer der Anlage, Ausstieg, Rücknahme
5. Notwendigkeit des Bestehens von geschlossenen Immobilienfonds
6. geschlossener Fonds als Steuersparmodell - Funktionsweise
7. Wie funktioniert es in der Praxis wirklich
8. Überlebenschancen eines geschlossenen Immobilienfonds
9. Betrügereien bei geschlossenen Fonds
10. Unwissenheit schützt vor Steuerzahlung nicht
11. Wer sollte einen geschlossenen Fonds zeichnen
12. Insolvenz eines geschlossenen Fonds
>> andere Internetseiten mit dem Thema geschlossener Fonds
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