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Insolvenz eines geschlossenen Fonds
Wer dachte, dass mit der
Insolvenz des eigenen, gezeichneten Fonds nun ein Ende erreicht ist, der
irrt, denn jetzt kann es noch zu weiteren, teuren Nachzahlungen kommen.
Als aller erstes käme
eine Nachschusspflicht in Frage. Sollten Sie einen Fonds gezeichnet haben,
der als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) oder einer OHG
aufgelegt worden ist, so haftet jeder Fondszeichner den Gläubigern des
Fonds mit seinem gesamten Vermögen. Nähere Ausführungen finden Sie unter
2. Arten von Personengesellschaften.
Nachschusspflichten gibt
es aber auch bei anderen Arten von Personengesellschaften. Kommanditisten
(beschränkt haftende Gesellschafter einer KG) eines Fonds haften nur in
Höhe ihrer Einlage laut Handelsregister. Wurde diese Einlage voll an den
Fonds bezahlt, ist eine weitere Nachschusspflicht ausgeschlossen.
Leider sind nicht alle Ausschüttungen eines Fonds Gewinnausschüttungen.
Wenn der Fonds keinen Gewinn erwirtschaftet hat und dennoch Ausschüttungen
an die Kommanditisten vorgenommen worden sind, dann sind diese
Ausschüttungen Rückzahlungen der Einlage, d.h. in Höhe dieser
Ausschüttungen ist die Einlage nicht erbracht. Somit haften die
Kommanditisten wieder in Höhe der erhaltenen Ausschüttungen für Schulden
des gezeichneten Fonds. Da bei einer Insolvenz die Schulden die Aktiva
übersteigen, muss man davon ausgehen, dass die Kommanditisten die
Ausschüttungen wieder zurückzahlen müssen.
Aber auch Steuerrückzahlung bzw. Steuerzahlungen der
persönlichen Einkommensteuer können durch einen Konkurs entstehen.
Fondszeichner, welche nur beschränkt für die Schulden des Fonds haften
(z.B. Kommanditisten und stille Gesellschafter), könnten durch einen
Aufgabegewinn hohe Steuernachzahlungen erleiden. Der Aufgabegewinn
entsteht meistens durch Auflösung des negativen Kapitalkontos. Näheres
dazu finden Sie unter
10.
Steuerzahlungen. Dort finden Sie auch Tipps, wie man diese vermeiden
kann.
Wäre das nicht schon
genug, heißt es aber vor allem bei einer Insolvenz oder einer drohenden
Insolvenz, dass die richtige Person den Fonds liquidiert, also noch rettet,
was zu retten ist und so den Schaden für alle Fondsbeteiligten zu
minimieren.
Höchstwahrscheinlich hat der eine oder andere Beteiligte des Fonds gute
wirtschaftliche Kenntnisse, um einen Fonds zu retten. Ein starkes
persönliches Interesse hat er sicherlich allemal, da auch sein Geld im
Fonds steckt. Das persönliche Interesse wird sehr wahrscheinlich auch höher
sein, als das eines externen Sanierers/Abwicklers und somit auch der
Einsatz, das Beste rauszuholen.

Inhaltsverzeichnis
1. Unterschied offener und geschlossener Fonds
2. Arten von Personengesellschaften - Höhe des maximalen Verlustes
3. unternehmerisches Risiko
4. Dauer der Anlage, Ausstieg, Rücknahme
5. Notwendigkeit des Bestehens von geschlossenen Immobilienfonds
6. geschlossener Fonds als Steuersparmodell - Funktionsweise
7. Wie funktioniert es in der Praxis wirklich
8. Überlebenschancen eines geschlossenen Immobilienfonds
9. Betrügereien bei geschlossenen Fonds
10. Unwissenheit schützt vor Steuerzahlung nicht
11. Wer sollte einen geschlossenen Fonds zeichnen
12. Insolvenz eines geschlossenen Fonds
>> andere Internetseiten mit dem Thema geschlossener Fonds
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